Neue Importeursverträge im Volkswagen Konzern ebnen Weg für Digitalisierung
• Konzernmarken erneuern einvernehmlich die Verträge mit ihren langjährigen Importeuren
• Neue Verträge schaffen die Basis für die Neuausrichtung des Vertriebs und sind Voraussetzungzur Vermarktung der neuen vollelektrischen und vollvernetzten Fahrzeuge ab 2020
• Hersteller, Importeur und Händler sprechen Kunden zukünftig gemeinsam an
• Leiter Volkswagen Konzern Vertrieb Fred Kappler: „Die neuen Verträge sind ein wichtigerMeilenstein und richten das gemeinsame Geschäftsmodell für die nächste Dekade neu aus.“
Die Marken Audi, ŠKODA, Volkswagen Nutzfahrzeuge und Volkswagen Pkw haben in dieser Woche in Wolfsburg gemeinsam mit ihren Partnern von zehn europäischen Importeuren die neuen Importeursverträge unter-zeichnet. In weiteren 15 Märkten mit konzerneigenen Gesellschaften wurden die Verträge ebenfalls entsprechend ausgetauscht. Damit hat der Volkswagen Konzern für nahezu alle europäischen Märkte neue Verträge vereinbart. In diesen Märkten wurden in 2017 inklusive dem deutschen Heimatmarkt rund 4,1 Mio. Fahrzeuge ausgeliefert. Die Verträge sind ein wichtiger strate-gischer Meilenstein für den Volkswagen Konzern und definieren ein neues gemeinsames Geschäftsmodell, das insbesondere von der fortschreitenden Digitalisierung geprägt ist. Zukünftig werden Hersteller, Importeur und Händler gemeinsam mit dem Kunden kommunizieren und dabei mit einer Stimme über alle Kontaktpunkte hinweg sprechen. Die Verträge schaffen zudem wichtige Voraussetzungen für die Vermarktung der neuen vollelektrischen und vollvernetzten Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns und treten pünktlich vor deren Markteinführung ab April 2020 in Kraft.
Fred Kappler, Leiter Volkswagen Konzern Vertrieb, kommentierte: “Die neuen Importeursverträge sind ein wichtiger Meilenstein für unsere Zusammenarbeit im Zeitalter der Digitalisierung. Sie richten das gemeinsame Geschäftsmodell für die nächste Dekade neu aus. Im Mittelpunkt steht mehr denn je der Kunde, den wir als Hersteller zukünftig gemeinsam mit den Importeuren und Händlern ansprechen. Mit vielen unserer europäischen Importeure arbeiten wir seit 70 Jahren zusammen. Daher war uns als Konzern-Vertrieb wichtig, unsere langjährige Partnerschaft einvernehmlich auf eine zukunftsorientierte Basis zu stellen. Das ist uns gemeinsam gut gelungen. Mein Dank gilt allen Beteiligten.“
Die neuen Verträge orientieren sich konsequent an den Kundenerwartungen und bringen viele wichtige Neuerungen. Ein Beispiel sind Software-Upgrades, die in zukünftigen Fahrzeuggenerationen möglich sein werden. Kunden erwarten, dass sie diese Upgrades bequem over-the-air auf ihr Fahrzeug laden können, wie sie es heute bereits vom Smartphone gewohnt sind. Dafür schaffen die neuen Verträge die Voraussetzungen. Das künftige System verbindet Kunden, Fahr-zeug und Händler über eine klare Identifikation. So entsteht ein Dreieck, in dem sich die Kundenansprache und -beziehung künftig abspielt und das individualisierte Angebote ermöglicht. Das gilt für den Besuch im Autohaus genauso wie für den Kontakt mit dem Hersteller beim Besuch der Website oder der Nutzung einer App.
Damit wird das traditionelle Kerngeschäft rund um den Autoverkauf mit Finanzierung, Wartung und Service um neue Dienste ergänzt, die mit direkter Vernetzung erst möglich werden: Lade- und Abrechnungsdienste bei Elektroautos, Flottenmanagement und Car-Sharing-Dienste, E-Commerce-Anwendungen und vieles mehr. Bei all dem setzt der Volkswagen Konzern auf größtmögliche Transparenz und bekennt sich zu den strengen Datenschutz-Standards auf nationaler und europäischer Ebene.
Nachdem die Marken Volkswagen Pkw und Audi vor wenigen Wochen bereits die Verhandlungser-gebnisse der neuen Verträge für ihre Handelspartner in Deutschland gemeinsam mit dem Volkswagen und Audi Partnerverband unterzeichnet hatten, waren die Importeursverträge nun der nächste wichtige Schritt der Umstellung in Europa. Neben den oben genannten Zukunftsthemen berücksichtigen sie auch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen wie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das neue Typgenehmigungsverfahren WLTP. Die neuen Importeursverträge treten ab dem 1. April 2020 in Kraft.
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