Sonderprüfung zu EUGT-Studien abgeschlossen
• Konzernrevision stellt kein pflichtwidriges Verhalten oder arbeitsrechtlich relevante Verstöße bei Studien für die ehemalige Europäische Forschungseinrichtung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor e.V. (EUGT) fest
• Abschluss der Überprüfung aller Volkswagen-Versuchs-, Studien- und Forschungsprojekte noch in der zweiten Jahreshälfte
• Dr. Thomas Steg kehrt in Funktion als Leiter der Konzern-Außenbeziehungen vonVolkswagen mit unmittelbarer Wirkung zurück
Die Volkswagen-Konzernrevision hat im Rahmen einer umfassenden Sonderprüfung weder ein pflichtwidriges Verhalten noch arbeitsrechtlich relevante Verstöße von ihren Mitarbeitern bei Studien festgestellt, die die ehemalige rechtlich selbstständige Europäische Forschungseinrichtung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor e.V. (EUGT) in Auftrag gegeben hatte. Mit besonderer Aufmerksamkeit wurden dabei die Abläufe im Vorfeld einer in einem US-amerikanischen Forschungslabor durchgeführten Studie an Primaten überprüft. Der seit Ende Januar auf eigenen Wunsch beurlaubte und von seinen Aufgaben freigestellte Dr. Thomas Steg kehrt deshalb mit sofortiger Wirkung in seine Funktion als Leiter der Konzern-Außenbeziehungen von Volkswagen zurück.
„Ich war sicher, mich arbeits- und dienstrechtlich korrekt verhalten zu haben. Dennoch habe ich mich gefragt, ob ich damals, im Frühjahr 2013, nicht noch mehr hätte unternehmen können, um den Test in den USA zu verhindern. Ich bedauere sehr, dass ich damals nicht anders gehandelt habe und entschuldige mich dafür“, sagte Thomas Steg.
„Wir werden die darüber hinaus gehende unabhängige Überprüfung sämtlicher Versuchs-, Studien- und Forschungsprojekte, an denen das Unternehmen mittelbar und unmittelbar beteiligt war oder ist, in der zweiten Jahreshälfte abschließen“, sagte sie weiter. Diese freiwillige Selbstverpflichtung von Volkswagen geht weit über die bestehenden Compliance-Vorschriften und -Prozesse hinaus.
„Neben rechtlichen Zusammenhängen geht es bei Forschungsprojekten und -studien immer auch um ethisch-moralische Fragen. Volkswagen spricht sich daher entschieden gegen Tierversuche aus. Tierversuche sind für Fragen von Verkehr und Mobilität verzichtbar und nicht akzeptabel, es sei denn, der Gesetzgeber schreibt sie zwingend vor“, so Werner. Grundsätzlich wird für zukünftige Forschungsvorhaben des Volkswagen Konzerns die Berücksichtigung deutscher Ethiknormen weltweit verpflichtend eingeführt. Der Volkswagen-Konzern unterhält allein in Deutschland 1.290 Kooperationen mit mehr als 100 Hochschulen und über 60 Forschungsinstituten.
„Die EUGT-Sonderprüfung ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass Dr. Thomas Steg keine persönlichen rechtlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind. Er hat sich dennoch sowohl intern als auch in der Öffentlichkeit für sein Nichteingreifen in dieser Angelegenheit entschuldigt. Zu ei-ner guten Unternehmenskultur gehört es auch, dass Mitarbeiter nach vollständiger Aufklärung eines Sachverhalts mit entlastendem Ergebnis voll umfänglich rehabilitiert werden. Daher freue ich mich, dass Dr. Thomas Steg seinen Aufgaben nun wieder nachkommt“, erklärte Hiltrud D. Werner, Vorstand für Integrität und Recht der Volkswagen AG.
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