Wichtiger Schritt: Ab 2026 ist die Eichung von Ladeinfrastruktur verpflichtend

Seit Anfang des Jahres 2026 dürfen in Österreich nur mehr Tarifgeräte an E-Auto-Ladepunkten erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die der im Juni 2023 erlassenen Verordnung über die „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge“ entsprechen. Für Markus Tatzer, Geschäftsführer von MOON POWER „ein essenzieller Schritt für mehr Transparenz und Vertrauen“, der seit Kurzem auch inhouse angeboten werden kann. 

Auf dem Weg in die vollelektrische Zukunft ist die exakte, transparente und verlässliche Abrechnung einzig nach der beim Laden eines Fahrzeugs bezogenen Energie ein entscheidender Schritt für mehr Vertrauen und Klarheit. Mit der seit Juni 2023 geltenden Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) über die „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge“ wurden in Österreich erstmals verbindliche, allgemeingültige technische Vorgaben für die Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) beim Laden von E-Autos geschaffen. 

Sie betrifft öffentliche und halböffentliche Ladepunkte – also solche, die von mehreren Nutzern verwendet und verrechnet werden – und schreibt die verpflichtende Verwendung eichkonformer Messsysteme vor. Seit 01. Jänner 2026 dürfen nur mehr Zähler und Tarifgeräte erst-, neu- oder nachgeeicht* werden, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen. 

Markus Tatzer, Geschäftsführer MOON POWER: „Dass beim Laden eines E-Fahrzeugs allein auf Basis der bezogenen Energie in Kilowattstunden verrechnet wird, ist für den weiteren Erfolg der E-Mobilität unerlässlich. Der dazu passende, verpflichtende Einsatz eichrechtskonformer Messgeräte an Ladestationen stellt nunmehr eine präzise, verlässliche und einheitliche Erfassung des geladenen Stroms sicher. Das schafft Transparenz, Klarheit und Vertrauen; absolut essenzielle Grundpfeiler für die erfolgreiche Mobilitätswende.“ 

Eichung Teil des Serviceangebotes

Seit Jahreswechsel ist auch die Porsche Austria Zweigstelle in der MOONCITY als entsprechende Eichstelle anerkannt und kann somit diese verpflichtenden Eichungen vornehmen. Und das natürlich nicht allein für bereits bestehende Anlagen, die von MOON POWER – dem Konzerninternen Powerhouse für alle Belange der E-Mobilität – errichtet und betrieben werden, sondern für alle; österreichweit und herstellerunabhängig. 

„Seit seiner Gründung 2019 versteht sich MOON als innovativer, verlässlicher und vor allem ganzheitlicher „enabler“ für die E-Mobilität. Und dazu gehört nicht „nur“ aktuelle Trends wie bidirektionales Laden oder smartes Energiemanagement anbieten zu können, sondern eben auch immer am Puls gesetzlicher Rahmenbedingungen zu sein. Dass die Porsche Austria Zweigstelle in der MOONCITY nun als einer der ersten, österreichischen Partner zur Eichstelle von Ladetarifgeräten ermächtigt ist, unterstreicht perfekt unseren Anspruch“, so Markus Tatzer abschließend.

 

* Eine Eichung ist in der Regel zehn Jahre gültig. Bei Reparaturen oder technischen Änderungen kann eine vorzeitige Neu,- oder Nacheichung erforderlich sein.

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  • PM_MOON Eichvorschrift.pdf

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