VW Vorstand informiert Aufsichtsrat über aktuelle Situation zu Kartellrechtsfragen

Wolfsburg, 26. Juli 2017 – Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat am Mittwoch den Aufsichtsrat über den aktuellen Sachstand zu möglichen Kartellrechtsfragen informiert. Zu Details dieser Fragen und zu Spekulationen, die unter anderem Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind, nimmt der Volkswagen Konzern derzeit keine Stellung. Grundsätzlich gilt, dass es in vielen Fällen erforderlich und nicht zu beanstanden ist, bei neu verfügbaren Technologien, für die noch keine regulatorischen Ansätze bestehen, die Machbarkeit und auch die Standardisierung von technischen Lösungen und Sicherheitsstandards zu erörtern. Grundsätzlich gilt auch: Volkswagen arbeitet kooperativ und vertrauensvoll mit Behörden zusammen.

Es ist weltweit üblich, dass Autohersteller sich zu technischen Fragen austauschen, um so die Innovationsgeschwindigkeit und -qualität zu steigern. Davon profitieren nicht zuletzt die Kunden, weil innovative Lösungen schneller verfügbar und preiswerter sind als aufwendigere Einzelentwicklungen.

Solche Kooperationen sind insbesondere dann zulässig, wenn sie keine individuellen Festlegungen enthalten. Sie wurden insbesondere in der Vergangenheit zwischen unterschiedlichen Herstellern in Bereichen und zu Themen vereinbart, die nicht wettbewerbsdifferenzierende Bauteile von Fahrzeugen betreffen und damit nicht die Konkurrenz der Marken bestimmen oder einschränken. Ein Beispiel dafür ist die angestrebte Vereinheitlichung von Lade-Steckdosen für Elektrofahrzeuge.

Die Information gegenüber dem Aufsichtsrat ist offen diskutiert worden. Der Vorstand wird den Aufsichtsrat in entsprechenden Angelegenheiten vollumfänglich informiert halten.

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